igentumsrecht
Eines Nachts ruhte der Beherrscher der Gläubigen, Harûn
er-Raschîd, zwischen zwei Sklavinnen, einer aus Medina und einer aus Kufa. Die
Kufierin rieb ihm die Hände, während die Medinerin
ihm die Füße knetete, so daß seine Ware sich aufrichtete. Da sprach die Kufierin
zu ihr: ,Ich sehe, du willst mir das Kapital entziehen und es allein für dich
haben; gib mir meinen Anteil daran!' Die Medinerin aber gab ihr zur Antwort:
,Mir überlieferte Malik nach der Aussage von Hischâm ihn 'Urwa, der von seinem
Vater über den Propheten wußte, daß er gesagt hat: Wenn jemand einen Sterbenden
ins Leben zurückruft, so gehört der ihm und seinen Nachkommen.' Doch die Kufierin
stieß ihre Mitsklavin unversehens zurück, ergriff die ganze Ware mit ihren Händen
und sprach: ,Uns überlieferte el-A'masch nach der Aussage von Chaithama, der
von 'Abdallah ibn Mas'ûd über den Propheten wußte, daß er gesagt hat: Das Wild
gehört dem, der es fängt, nicht dem, der es aufstört.' - (
1001
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