äcken ertränken, ersäufen Adelung 3,1240: Lebensstrafe, da man einen Verbrecher in einen ledernen Sack steckt und darin ersäuft. Eine Kindermörderin säcken.
Campe 4,9: - DWb. VIII,1622: sacken, strafe der kindesmörderinnen, noch üblich unter Friedrich Wilhelm I. und erst von Friedrich II. abgeschafft, (versuch einer historischen Schilderung der residenzstadt Berlin 1,95 ff.).
Untergangsgrund: kulturgeschichtliche Bedingungen. Das Wort ist untergegangen
mit dem Untergang der Sache. - Nabil Osman, Kleines Lexikon untergegangener Wörter. München
1971
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