eichenphotographie
Leichen werden zur Evidenthaltung des Vorganges, sowie zu Agnoszierungszwecken
photogra-phiert. Handelt es sich um die Leiche einer ermordeten Person, die
bekannt ist, so muß bei deren Aufnahme zunächst lediglich darauf gesehen werden,
daß ein möglichst getreues Bild der natürlichen Lage des Körpers, seiner Verletzungen
und seiner örtlichen Umgebung festgehalten wird. Diese Aufgabe wird sich nicht
immer mit einer einzigen Aufnahme, sondern zuweilen nur mit einer Serie von
solchen erfüllen lassen. Diese Serie wird sich vergrößern, wenn aus irgendwelchem
Grunde Veränderungen an der Leiche oder ihrer Umgebung vorgenommen worden sind.
In diesem Falle sind zunächst die Aufnahmen so durchzuführen, daß sie Leiche
und Umgebung in der Verfassung wiedergeben, wie der Polizeiphotograph sie angetroffen
hat. Nach Anhörung der Personen, die die eventuellen Veränderungen der Situation
vorgenommen haben oder von der ursprünglichen Sachlage Kenntnis haben, ist diese
wieder herzustellen und die Aufnahme zu wiederholen. - (net)
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