aus,
unbewohntes
In der großen Stadt ... stand das Majoratshaus der Herren
von ..., obgleich seit dreißig Jahren unbewohnt, doch nach dem Inhalte der Stiftung
mit Möbeln und Gerät so vollständig erhalten, zu niemands Gebrauch und zu jedermanns
Anschauen, daß es, trotz seiner Altertümlichkeit, noch immer für eine besondere
Merkwürdigkeit der Stadt gelten konnte. Da wurde jährlich, der Stiftung gemäß,
eine bestimmte Summe zur Vermehrung des Silbergeschirrs, des Tischzeugs, der
Gemälde, kurz zu allem dem verwendet, was in der Einrichtung eines Hauses auf
Dauer Anspruch machen kann, und vor allem hatte sich
ein Reichtum der kostbarsten ältesten Weine in den Kellern gesammelt. Der Majoratsherr
lebte mit seiner Mutter in der Fremde, und brauchte bei dem übrigen Umfange
seiner Einnahme nicht zu vermissen, was er in diesem Hause unbenutzt ließ. Der
Haushofmeister zog der Stiftung gemäß alle Uhren auf, und fütterte eine bestimmte
Zahl von Katzen, welche die nagenden Mäuse wegfangen sollten, und teilte jeden
Sonnabend eine gewisse Zahl von Pfennigen an die Armen im Hofe aus. -
Achim von Arnim, Die Majoratsherren
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