esellschaft
der Gleichen Oberster Zweck dieser Gesellschaft der Gleichen
ist das Gemeinwohl. Alle Mitglieder sollen einander ebenbürtig sein; niemand
darf zuviel, niemand zuwenig besitzen. Das bisherige Eigentum aller »Feinde
der Revolution«, dazu zählt auch der Besitz der Emigranten, wird als »nationale
Gütergemeinschaft« in den Händen des Staates konzentriert. Da das Recht
der Erbfolge abgeschafft wird, geht auch das vorerst noch in privater Hand
verbleibende Eigentum in Staatsbesitz über. Die nationale Gütergemeinschaft
sorgt dann dafür, daß jeder Bürger mit dem versorgt wird, was er braucht.
So hat jeder Franzose Anspruch auf eine angemessene Wohnung, auf eine ausreichende
Ernährung und auf gesundheitliche Versorgung. Im Gegenzug werden alle Erwachsenen
mit Ausnahme der Gebrechlichen und der Greise über sechzig Jahre zu Arbeiten
in der Industrie oder in der Landwirtschaft verpflichtet. Die oberste Staatsbehörde
legt die Menge der produzierten Güter und deren Verteilung genau fest;
sie sorgt für einen Ausgleich von Produktionsüberschüssen und Produktionsmängeln.
Das Geldwesen innerhalb der Republik wird abgeschafft, die Schulden eines
jeden Bürgers werden gestrichen, die Steuern allen Mitglieder der nationalen
Gütergemeinschaft erlassen. Geld wird nur noch dazu verwendet, um aus dem
Ausland benötigte Produkte zu kaufen. Der Handel untereinander ist den
Bürgern verboten, ebenso Reisen ins Ausland; auch auf ausländische Vergnügungsreisende
legt man keinen Wert. Der möglichst gering zu haltende Warenverkehr mit
dem Ausland soll einzig über eine staatliche Zentrale abgewickelt werden.
Ziel dieser staatlich gelenkten Wirtschaftspolitik ist die Erlangung völliger
Autarkie.
- Nach: Ralf Höller, Der Kampf bin ich. Rebellen und Revolutionäre aus sechs Jahrhunderten.
Berlin 2001
|
||
|
||