äckermeister  Unter der Anklage der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang hatten sich der Bäckermeister Hermann Franz Starke und sein Sohn, der Goldarbeiter Friedrich August Starke zu verantworten. In der Nacht zum dritten Pfingsttag vorigen Jahres war bei Starke wieder einmal eingebrochen worden. Denken Sie, bei einem Bäckermeister, der so schwer zu kämpfen hat, um reich zu werden! Der Einbrecher, der 17-jährige Sohn des im gleichen Hause wohnenden Theaterdieners Rühle, verkroch sich im Kamin. Voll Güte stach der Sohn mit einem Seitengewehr in den Kamin hinein, und schlug auch mit einem Spazierstock auf den schurkischen Spartakisten ein. Nicht genug damit holten Vater und Sohn eine Schütte Stroh, steckten sie in Brand und räucherten den jungen Rühle aus. Er wurde bei lebendigem Leibe geröstet und schwer verbrannt, die schwarzen Fleischfetzen hingen ihm nur so vom Körper herab. Rühle kam schließlich aus dem Kamin heraus, und wurde in diesem Zustand noch verprügelt. Seine herbeigeholte Mutter mußte das mit ansehen. Unbegreiflicherweise verurteilte das Gericht den Vater Starke wegen fahrlässiger Körperverletzung und den Sohn wegen gefährlicher Körperverletzung zu je 600 Mark Geldstrafe. Na, nu sagen Sie mal: Sind diese deutschen Richter nicht voreingenommene Schweine? - Mein Deutschland. Aus: Raoul Hausmann, Bilanz der Feierlichkeit. Texte bis 1933 Bd. 1. München 1982
 
 

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