ielohrigkeit
Mehr als zwei Ohren zu haben ist für den von guter Vorbedeutung,
der Menschen bekommen will, die ihm gehorchen werden, z.B. eine Frau, Kinder
oder Haussklaven. Einem Reichen bedeutet es einen guten Leumund, wenn die Ohren
wohlgestaltet, einen schlechten, wenn sie mißgestaltet und ungleich groß sind.
Schlimm ist das Traumgesicht für einen Sklaven und einen Prozessierenden, für
den Kläger sowohl wie für den Beklagten. Dem Sklaven bedeutet es, er werde noch
lange Zeit gehorchen müssen, dem anderen, es drohe ihm, falls er als Kläger
auftritt, eine Gegenklage; ist er aber der Beklagte, so werden abgesehen von
den schon bekannten Anklagepunkten noch weitere gegen ihn erhoben werden; es
sagt ihm gewissermaßen, er habe noch mehr Ohren nötig. - (
art
)