nbotmäßigkeit  Unter »Unbotmäßigkeit« (»messing-up«)  versteht man einen komplexen Vorgang, der sich aus dem Begehen einer verbotenen Handlung (manchmal bis hin zum Fluchtversuch), dem Erwischtwerden und einer darauf folgenden »angemessenen« Bestrafung zusammensetzt. Für gewöhnlich tritt eine Veränderung des Privileg-Status ein, was sich in einem Ausdruck wie »geschnappt werden« manifestiert. Zu den »Unbotmäßigkeiten« zählen typische Verstöße wie: Schlägereien, Trunkenheit, Selbstmordversuch, Durchfallen bei Prüfungen, Glücksspiel, Insubordination, Homosexualität, unerlaubte Entfernung aus der Anstalt und die Teilnahme an kollektiven Aufständen. Obgleich diese Verstöße normalerweise auf die Bosheit, Gemeinheit oder »Krankheit« des Delinquenten zurückgeführt werden, bilden sie doch eine, wenn auch unvollständige Liste institutionalisierter Handlungen; folglich kann die gleiche Unbotmäßigkeit aus ganz verschiedenen Gründen begangen werden. Mitunter sind sich Stab und Insassen stillschweigend einig, daß eine bestimmte Unbotmäßigkeit für den Insassen z. B. eine Möglichkeit darstellt, seine Unzufriedenheit mit einer Situation zu zeigen, die er, gemäß den informellen Übereinkünften zwischen Stab und Insassen, als ungerecht empfindet; oder eine Möglichkeit, die Entlassung hinauszuschieben, ohne daß er seinen Mitinsassen gegenüber zugeben müßte, daß er tatsächlich gar nicht hinaus will. - Irving Goffman, Asyle. Über die soziale Situation psychiatrischer Patienten und anderer Insassen. Frankfurt am Main 1973 (es 678, zuerst 1961)
 
 

Aufstand

 

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