error  Wenn die Gesetze, die ihr verkündet, gerecht sind, kann also ein Mann, der irgendeine Frau oder ein Mädchen begehrt, diese auffordern lassen, sich in einem der Häuser einzufinden, von denen ich gesprochen habe; und dort wird sie ihm unter der Aufsicht der Matronen dieses Venustempels ausgeliefert sein, um ihm demütig und gefügig in allem zu Willen zu sein, was seine Launen ihm mit ihr zu treiben eingeben mögen, wie seltsam und absonderlich diese Launen auch sein mögen; denn es gibt keine sexuelle Absonderlichkeit, die nicht natürlich und von der Natur zugelassen wäre. Man müßte also nur noch eine Altersgrenze bestimmen; nun behaupte ich aber, man kann das Alter nicht festlegen, ohne die Freiheit dessen einzuschränken, der ein Mädchen dieses oder jenes Alters begehrt. Wer das Recht hat, die Frucht eines Baumes zu essen, kann sie doch zweifellos reif oder grün pflücken, wie es seinem Geschmack entspricht. Aber, wird man einwenden, es gibt ein Alter, in dem der Verkehr mit einem Mann der Gesundheit eines Mädchens schaden muß! Diese Überlegung ist wertlos; denn sobald man den Anspruch auf Genuß zugibt, ist dieser Anspruch unabhängig von den Auswirkungen des Genusses; von diesem Augenblick an ist es gleichgültig, ob der Genuß dem Wesen, das genossen wird, zum Nutzen oder Schaden gereicht. Habe ich nicht bereits bewiesen, daß es legal ist, den Willen einer Frau in dieser Hinsicht zu brechen, und daß sie, sobald sie Begehren erregt, dieses Begehren ohne jede Rücksicht auf ihr egoistisches Gefühl befriedigen muß? Das gleiche gilt von der Gesundheit. Sobald die Rücksicht, die man auf sie nimmt, die Lust dessen, der ein Mädchen begehrt und der das Recht hat, von ihm Besitz zu ergreifen, vergehen läßt oder schwächt, wird diese Rücksicht hinfällig, weil es sich in dieser Untersuchung keineswegs darum handelt, was das Wesen erdulden mag, das von Natur und Gesetz dazu verurteilt ist, für einen Augenblick die Gelüste eines andern zu befriedigen, sondern nur darum, was dem Begehrenden zukommt.    - Marquis de Sade, Die Philosophie im Boudoir. Gifkendorf 1989 (zuerst ca. 1790)
 

Genuß Machtmittel

 

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