Strafrechtsreform  Das 4. Laterankonzil 1215 hatte die älteren juristischen Praktiken des Schuldnachweises, wie Duelle, Eide und Prüfungen, außer Kraft gesetzt. Eine gerichtliche Verurteilung erforderte von nun an entweder die Aussage zweier Augenzeugen oder ein Geständnis. Die legalisierte, juristische Folter wurde daher unverzichtbar für die Urteilssprechung, wenn keine zwei Zeugen verfügbar waren. Zu ihr gehörten außerdem eine Reihe von ausgeklügelten Bestimmungen, wer unter welchen Umständen und mit welchem Grad an Schädigung gefoltert werden konnte. Schmerz erhielt durch dieses besondere Umdenken einen neuen Status im Gesetz als ein entscheidendes Mittel bei der Wahrheitsfindung.   - David B. Morris, Geschichte des Schmerzes. Frankfurt am Main 1996
 
 

Strafe

 

  Oberbegriffe
zurück 

.. im Thesaurus ...

weiter im Text 
Unterbegriffe

 

Verwandte Begriffe
Synonyme