trafrechtsreform Das
4. Laterankonzil 1215 hatte die älteren juristischen Praktiken des Schuldnachweises,
wie Duelle, Eide und Prüfungen,
außer Kraft gesetzt. Eine gerichtliche Verurteilung erforderte von nun an entweder
die Aussage zweier Augenzeugen oder ein Geständnis. Die legalisierte, juristische
Folter wurde daher unverzichtbar für die Urteilssprechung,
wenn keine zwei Zeugen verfügbar waren. Zu ihr gehörten außerdem eine Reihe
von ausgeklügelten Bestimmungen, wer unter welchen Umständen und mit welchem
Grad an Schädigung gefoltert werden konnte. Schmerz
erhielt durch dieses besondere Umdenken einen neuen Status im Gesetz als ein
entscheidendes Mittel bei der Wahrheitsfindung. - David B. Morris, Geschichte des Schmerzes. Frankfurt am Main 1996
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