elbstverhaftung
In der »Geheimen Staatspolizei« war es, wie zuverlässig berichtet
wird, nichts Ungewöhnliches, Verhaftungen bei anderen Polizeiorganen durchzuführen.
Ein Kriminalkommissar war auf den Gedanken verfallen, sich unter den Schutz
der schon erfolgten Verhaftung zu stellen. Er trug ständig einen auf seinen
Namen ausgefertigten Haftbefehl bei sich. Mochte seine Organisation in eine
schiefe Lage kommen, die Sicherheit geschwächt werden, die sie ihm gewährte,
war das Erscheinen der berüchtigten Stellvertreter des Milchmanns in der Morgenstunde
das Vorsehbare. Den Haftbefehl zu zücken und sich für bereits verhaftet auszugeben,
würde wenigstens die Häscher verwirren und einen Zeitgewinn verschaffen. Der
bürokratische Apparat solcher Systeme macht sie für verblüffende Sonderfälle
unflexibel bis reaktionsunfähig. Wo stand geschrieben, wie man sich bei Vollzug
eines Haftbefehls zu verhalten hatte, wenn die gestellte Person amtsseitig beweisen
konnte, daß sie schon verhaftet war? - (blum)
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