ückfall   Im Kloster Farfa, das über reiche Güter in der Mark Fermo verfügte, hatte der Abt Campo seinen Vorgänger vergiftet, ein Eheweib genommen und mit ihr sieben Töchter und drei Söhne gezeugt. Er verschleuderte das Klostergut an seinen Nachwuchs und seine Anhänger unter dem Vorwand von Tausch- und Pachtverträgen. Seinem Beispiel folgten die Mönche, die sich mit ihren Konkubinen kirchlich verheirateten, in Villen wohnten und nur sonntags ins Kloster kamen, um zusammen zu feiern. «Was sie hier Kostbares fanden, raubten sie; sie stahlen selbst die Goldsiegel von den kaiserlichen Diplomen und ersetzten sie durch bleierne; sie nahmen heilige Brokatgewänder, ihren Dirnen Kleider, und Altargeräte, um ihnen Spangen und Ohrgehänge fertigen zu lassen.»  Odo schaffte im Auftrag Papst Leos Besserung, aber nach seinem Tod wurde der neue Abt bald vergiftet und die »frevelvollen Zustände« dauerten noch lange an.  - Albert Christian Sellner, Immerwährender Päpstekalender. Frankfurt am Main 2006 (Die Andere Bibliothek 260)

Rückfall (2)

Rückfall (3) Item, daß besagter Angeklagter Gilles de Rais vor mehr oder weniger als zwei Jahren, als er seine große Ruchlosigkeit bedachte, und zwar den heimlichen Glaubensabfall, die abscheulichen Delikte und Verbrechen und die oben bezeichneten Sünden und andere, die er aus verdammenswerte Weise begangen hatte und die sein Gewissen belasteten, besagter Gilles vor Gott und seinen Heiligen den Schwur abgab, fürderhin niemals mehr ähnliche verabscheuenswerte und abartige Dinge zu begehen, un daß er sich ihrer auf der Stelle und vollkommen enthalten wolle; und daß er deshalb den Vorsatz hatte, zu einer Pilgerfahrt nach Jerusalem auf­zubrechen, um dort das Heilige Grab des Herrn aufzusuchen; und daß dem so war und daß solches wahr ist.

Item, daß ungeachtet der oben genannten Schwüre und Versprechen besagter Angeklagter Gilles de Rais von da an, so wie der Hund zu seinem Erbrochenen zurückkehrt, mehrere Kinder, Knaben wie Mädchen, an den oben genannten Orten auf unmensch­liche Weise tötete, würgte oder töten und würgen ließ, und daß er besagte Sünde der Sodomie, in welcher er sich wälzte, beging und seine verruchte widernatürliche Unzucht wie oben angegeben fort­führte; nun kommt es wegen besagter Sünde, der widernatürlichen Unzucht, wie das Gericht sie benennt, zu den hiesigen Erdbeben, Hungerssnöten und Pestilenzen; und daß er Beschwörungen böser Geister veranstaltete und veranstalten ließ, und daß besagter Angeklagter Gilles rückfällig wurde und in den oben genannten Ver­brechen beharrte; und daß dem so war und daß solches wahr und allgemein bekannt ist.   - Kirchliche Anklageschrift gegen Gilles de Rais, nach: Georges Bataille, Gilles de Rais. Frankfurt/Main, Berlin, Wien 1975 (zuerst 1965)

Rückfall (4)  
 

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