Rechtsstreit  Einst ruhte der Kalif Harûn er-Raschîd mit drei Sklavinnen, einer aus Mekka, einer aus Medina und einer aus dem Irak. Da streckte die Medinerin ihre Hand nach seiner Rute aus und brachte sie dazu, daß sie sich erhob. Aber die Mekkanerin sprang auf und zog sie an sich. Nun rief die Medinerin: ,Was für ein Eingriff in meine Rechte ist dies? Mir überlieferte Malik nach der Aussage von ez-Zuhri, der von ' Abdallâh ibn Salim gehört hatte, wie Sâlim nach Sa'id ibn Zaid berichtete, daß der Gesandte Allahs - Er segne ihn und gebe ihm Heil - gesagt hat: Wer totes Land lebendig macht, dem gehört es. Doch die Mekkanerin erwiderte: ,Uns überlieferte Sufjân nach der Aussage von Abu ez-Zinâd, der von el-A'radsch gehört hatte, wie Abu Huraira berichtete, daß der Gesandte Allahs - Er segne ihn und gebe ihm Heil! - gesagt hat: Das Wild gehört dem, der es fängt, nicht dem, der es aufstört.' Da stieß die Irakerin beide weg und rief: 'Dies gehört mir, bis euer Streit entschieden ist.'  - (1001)
 
 

Recht Streit

 

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