rozeßkosten
In der Kostenliquidation eines Hexenprozesses (1617) ist angeführt:
Für 14 mal leer aufziehen, 2 mal mit dem Stiefel, 4 mal mit Ruthen gestrichen,
4 mal auf die Rollbank, 2 mal mit Schwefel, Pech und Branntwein gebrannt, thut
26 Fragen, für jede Frage 20 kr., thut 8 fl. 40 kr. (das sind 26 Peinigungen
an einer einzigen Weibsperson); weiter kommt vor für brennen und die Glieder
aus-reissen, dann wieder ,geschmierbt und gesäubert', ferner für Rauchwerk und
Schwefel, Branntwein und Pech 4 fl.; mit Ruthen hauen, dann Schwefel und Pech
,auf den Schmerzen tropfen lassen' gibt wider 2 Fragen. Schliesslich wurden
für die Mahlzeit des Henkers mit seinen Knechten ao fl. liquidirt. - (hel)
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