Berliner Ballade. Sie hing wie eine Latte vom Schranke steif und stumm. »Meine Frau«, so schrie er, »ist verschieden . . .« Doch der
Polizeiwachtmeister Schmidt, Dieses hatte er mit nichten, und er setzte sich in Trab, Und er legt den Strick an seine Kehle, vor dem Spiegel, peinlich
und honett. |
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Klabund
Pflichten,
eheliche (3) Er leistete seiner Frau die
eheliche Pflicht des Prahlens an jedem Abende. Er suchte ihr begreiflich
zu machen, daß er der erste Mann in der Stadt oder wohl gar im Staate
sei. Vertraulichkeit ist nirgends größer als zwischen rechtschaffenen
Ehe-Leuten, sie gründet sich zwischen rechtschaffenen Menschen auf
Aufopferung der Schamhaftigkeit in dem einzigen Falle der ehelichen
Verhältnisse. Dieses vermehrt das Verbrechen des Ehebruchs gar sehr
(besser). Es gibt der ehelichen Pflichten gewiß mehrere, dahin gehört
auch die für die Frau, daß sie schlechterdings den Beweis von dem Wert
ihres Mannes dem Manne selbst überläßt; ihm implicite glaubt, allenfalls
nur mit gesundem Menschenverstand hier und da moderiert. Des Mannes
Pflicht ist zu glauben, daß das Weib das treuste in der Welt sei sobald
sie es sagt. Ja er muß sogar an Reservationes nicht einmal glauben. Doch
wird auch hier gesunde Vernunft, wo sie stattfindet, zu verbessern und
nachzuholen wissen. Seine Frau mußte ihm alle Abende die eheliche
Pflicht leisten seine Prahlereien anzuhören. -
(licht)
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