hrenabschneiden  In frühester Zeit war das Abschneiden der Ohren eine Strafe für Knechte, denn sie beließ diesem die volle Arbeitskraft. Im Mittelalter war Ohrenabschneiden häufig mit der Landesverweisung verbunden. Bei Diebstahl war es Strafe und zugleich Kenntlichmachung. Auch bei Gotteslästerung und Tragen verbotener Waffen fand diese Strafe Anwendung. Meist wurde nur ein Ohr, häufig aber auch beide abgeschnitten. Die alten Gerichtsurteile lassen erkennen, daß es sich um eine meist an Frauen vollzogene Strafe gehandelt haben muß. Verhältnismäßig selten wurde sie an Männern vollzogen. Die Ursache dafür mag darin liegen, daß man Männer bei Diebstahl henkte. Das Ohrenabschneiden war,  da es ja nur geringen körperlichen Schaden zurückließ, eine Strafe die dem Missetäter als Warnung dienen sollte künftig ein ordentliches, den Gesetzen entsprechendes Leben zu führen. -  Gustav Radbruch, Heinrich Gwinner: Geschichte des Verbrechens. Frankfurt am Main 1990 (Die Andere Bibliothek 62, zuerst 1951)

Ohrenabschneiden (2)

Ohrenabschneiden (3)

Ohr Strafen

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