hrenabschneiden In
frühester Zeit war das Abschneiden der Ohren eine Strafe für Knechte, denn sie
beließ diesem die volle Arbeitskraft. Im Mittelalter war Ohrenabschneiden häufig
mit der Landesverweisung verbunden. Bei Diebstahl war es Strafe und zugleich
Kenntlichmachung. Auch bei Gotteslästerung und Tragen verbotener Waffen fand
diese Strafe Anwendung. Meist wurde nur ein Ohr, häufig aber auch beide abgeschnitten.
Die alten Gerichtsurteile lassen erkennen, daß es sich um eine meist an Frauen
vollzogene Strafe gehandelt haben muß. Verhältnismäßig selten wurde sie an Männern
vollzogen. Die Ursache dafür mag darin liegen, daß man Männer bei Diebstahl
henkte. Das Ohrenabschneiden war, da es ja nur geringen körperlichen Schaden
zurückließ, eine Strafe die dem Missetäter als Warnung dienen sollte künftig
ein ordentliches, den Gesetzen entsprechendes Leben zu führen. - Gustav Radbruch, Heinrich
Gwinner: Geschichte des Verbrechens. Frankfurt am Main 1990 (Die Andere Bibliothek
62, zuerst 1951)
Ohrenabschneiden (2)
Ohrenabschneiden (3)
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