effentlicher Dienst  Ich zeige den Ablauf einer Festnahme. Kriminalbeamte machen sich am Morgen auf den Weg. Sie verhaften einen Typ. Er liegt noch im Bett. Er hat eine Kanone, die nimmt man ihm ab. Man legt ihm Handschellen an und bringt ihn aufs Polizeirevier. Verhör. Fingerabdrücke. Er wird fotografiert, und schließlich steckt man ihn in eine Zelle. In dem Augenblick sieht man die beiden Kriminalbeamten wieder, wie sie auf die Toilette gehen und sich die Hände waschen wie zwei Büroangestellte. Für sie ist es einfach das Ende des Arbeitstages. Der Jüngere der beiden trifft sich draußen mit seiner Verlobten, sie gehen in ein Restaurant, kriegen Krach miteinander, trennen sich. Sie gerät an einen Maler, der sie mit zu sich nimmt und versucht, sie zu vergewaltigen. Sie bringt ihn um, und just ihr Freund wird mit der Aufklärung des Falles beauftragt. Er entdeckt eine Spur, die er seinen Vorgesetzten verheimlicht, als er merkt, daß seine Verlobte in den Fall verwickelt ist. Ein Erpresser tritt auf, er gerät mit dem Mädchen aneinander, der Kriminalbeamte sitzt mit drin. Er blufft und versucht den Erpresser loszuwerden. Der hält erst durch, verliert aber schließlich den Kopf. Bei einer Verfolgung über die Dächer des Britischen Museums stürzt er in den Tod. Darauf geht das Mädchen gegen den Rat ihres Verlobten zu Scotland Yard, um ein Geständnis abzulegen. Bei Scotland Yard gerät sie wieder an ihren Verlobten, und der bringt sie nachhause. - Alfred Hitchcock, in: François Truffaut, Mr. Hitchcock, wie haben Sie das gemacht? München 1973 (zuerst 1966)

Öffentlicher Dienst (2) Es gab Durchlässe, die Petrie, der Unermüdliche, auf dem Bauch kriechend, schwer atmend, Schlamm in Mund und Nase, «robbend» überwinden mußte. Er wollte wissen, wo der wirkliche Eingang war! Und er fand ihn. Er war — entgegen allen bisherigen Erfahrungen, entgegen aller ägyptischen Tradition - auf der Südseite! - Dennoch hatten ihn die Räuber gefunden! War es ein Wunder, daß sich Petrie, in seiner Forscherehre erschüttert, fragte, ob dies «Finden» mit rechten Dingen zugegangen sei? Ob es wirklich nur Frucht reinen Scharfsinns gewesen sei, nur Ergebnis unermüdlicher Ausdauer? Er schöpfte einen Verdacht, dem er nachging.

Er schritt systematisch den Weg ab, den die Räuber gegangen waren. Er stand vor allen Hindernissen, denen die Räuber sich gegenübergesehen hatten. Und stets befragte er seinen eigenen Scharfsinn. Und keineswegs immer gab ihm sein Verstand die Antwort, die die Räuber gefunden hatten. Welch geheimnisvoller Instinkt hatte die Räuber durch die zahllosen Fallen, Tricks und Kniffe der pharaonischen Architekten geleitet? - Da war eine Treppe, die in einer ausweglosen Kammer jäh endete. Die Räuber hatten offenbar schnell gefunden, daß der Ausweg das Dach der Kammer war, das ganze Dach, eine ungeheure Falltür. Sie waren durchgebrochen, mühsam, wie sich moderne Geldschrankknacker durch eine Tresortür schweißen. Aber wo befanden sie sich dann? In einem Gang, der angefüllt war mit massiven Steinblöcken. Petrie, der Fachmann, konnte abschätzen, welcher Arbeit es bedurft hatte, um diesen Gang nur aufzuräumen. Und er konnte sich die Gefühle der Räuber vorstellen, als sie nach ihrer Bewältigung wiederum auf eine Kammer ohne Ausweg stießen und dann, nach erneuter Wegräumung der Hindernisse, auf eine dritte Kammer ohne Tür. Und schließlich schwankte er in seiner Bewunderung - sollte er den Instinkt der Räuber (die aus allen Schwierigkeiten stets den richtigen Ausweg gefunden hatten) oder ihre Ausdauer höher schätzen? Es war keine Frage — sie mußten Wochen, Monate, vielleicht ein Jahr und länger gegraben haben. Und unter welchen Umständen? Vielleicht in der Furcht vor den Wächtern, den Priestern, auch den opfernden Besuchern, die dem großen Amenemhet Gaben brachten? Oder war es ganz anders gewesen? - Petries Ehrgeiz, des Mannes, der selber soviel Scharfsinn und Erfahrung einzusetzen hatte bei der Überwindung der Schwierigkeiten, die die alten Architekten zum Schütze der Könige bewußt den künftigen Frevlern in den Weg gebaut hatten - dieser ehrgeizige Stolz zwang ihn zu leugnen, daß der Scharfsinn niederer räubernder Ägypter vor Hunderten von Jahren allein ausreichend gewesen sein sollte, diese verschlungenen Wege aufzudecken. Konnte es möglich sein — wofür die ägyptische Literatur gewisse Anhaltspunkte bot -, daß die Räuber sozusagen fachmännische Hilfe gehabt hatten? Daß vielleicht die Priester und Wächter ihnen mit geheimem Wissen, mit Hinweis und Unterstützung zur Hand gegangen waren, korrupte Angehörige bereits korrumpierter Beamtenklasse?   - C. W. Ceram, Götter Gräber und Gelehrte. Reinbek bei Hamburg 2000 (zuerst 1949)

Öffentlicher Dienst (3)  Tante B. ist schon über sechzig.

Ihr Sohn und die Schwiegertochter sind vor zehn Jahren nach Kanada ausgewandert. Sie schreiben kaum, und ein Paket haben sie bisher auch insgesamt nur zweimal geschickt.

Tante B.s Kleider sind verschlissen und längst aus der Mode, sie selbst ist unförmig geworden. Dennoch; jeden Nachmittag macht sie sich schön, legt sich ein altes ausgefranstes Silberfuchscape um die Schultern und spaziert in ihren schief gelaufenen hohen Schnürstiefeln ein halbes Stündlein vor dem vornehmsten Hotel der Stadt auf und ab. Sobald ein einsamer Ausländer herauskommt, lächelt sie ihn an und ruft ihm - ziemlich laut, da sie sich nicht richtig nah ans Tor herantraut - zu: »Nur drei Dollar!«

Ihr wiegender Gang, ihr Geschrei wirken vor dem Eingang eines vornehmen Hotels recht störend, aber die Zuständigen - der Portier, die Polizei oder die Passanten - trauen sich trotzdem nicht, sie deswegen anzusprechen. Sie denken, sie ist vielleicht von irgendeiner offiziellen Stelle.  - (min)

Öffentlicher Dienst (4)

Öffentlicher Dienst (5, alt-chinesischer)  Alle Regierungsbeamten, ihre Untergebenen und amtlichen Gehilfen, die, durch privaten Groll oder Rachsucht veranlaßt, ein nichtangeklagtes und nichtbetroffenes Individuum zu Gefängnis verurteilen, sollen mit 80 Stockschlägen bestraft werden. Alle Regierungsbeamten, ihre Untergebenen und amtlichen Gehilfen, die, durch privaten Groll oder Rachsucht veranlaßt, eine nichtangeklagte und nichtbetroffene Person mit Vorbedacht gesetzlichen Härten unterwerfen, sollen, auch wenn eine solche Person keine Wunden oder körperliche Schäden erleidet, mit 80 Stockschlägen bestraft werden; falls sie bei Verhängung solcher Härten Wunden und Verletzungen verursachen, sollen sie nach den Gesetzen über die Beibringung von Wunden und Verletzungen bei Schlägereien in gewöhnlichen Fällen bestraft werden; schließlich soll, wenn der Tod herbeigeführt worden ist, der Vorsitzende Beamte geköpft werden. Die Beisitzer und anderen Justizbeamten, die mitgewirkt haben, sollen, falls sie sich der Ungesetzlichkeit ihrer Tat bewußt waren, nach den gleichen Vorschriften bestraft werden, ausgenommen bei Kapitalverbrechen, in welchem Fall sie eine um einen Grad geringere Strafe erleiden sollen.  - Chinesischem Strafgesetzbuch, Abschnitt CCCXCXCVI, nach: Robert van Gulik, Anm. zu: R.v.G., Merkwürdige Kriminalfälle des Richters Di. Zürich 1998
 
 

Staat Dienst

 

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