ummerierung
Schon einige Zeit beschäftigten sich die Forschungsanstalten der
Reichspost nicht mehr mit ihren ureigenen Aufgaben, sondern untersuchten stattdessen,
angetrieben von einem Dr. Banneitz, die Möglichkeiten der Kernphysik zur Herstellung
einer Atombombe. Um sowohl Öffentlichkeit als auch vorgeschaltete Behörden von
diesen ausufernden Tätigkeiten abzulenken, erließ man am 20. April 1942 eine
erste Verordnung, in der die »flächendeckende Hakenkreuznummerierung« für das
gesamte Deutsche Reich angestrebt, jedoch vorerst im Protektorat Böhmen und
Mähren und den besetzten Gebieten in Polen verpflichtend eingeführt wurde. Die
Hakenkreuznummerierung begann, ähnlich wie die Hufeisennummerierung, auf der
rechten Straßenseite, wechselte dann aber genau in der Mitte der Straße auf
die linke Straßenseite und wurde von dort aufsteigend weitergeführt. Am Ende
der Straße wechselte die Nummerierung zurück auf die rechte Seite, verlief von
dort mit weiter aufsteigender Nummerierung rückläufig Richtung Straßenanfang,
wechselte in der Mitte erneut auf die linke Seite und führte von dort ebenfalls
rückläufig und mit aufsteigender Nummerierung zum Anfang der Straße. Nach der
Verordnung zur Neuordnung des Reglements zum Austrag von Briefsendungen vom
22. Mai 1944 hatten Briefträger bei ihrem allmorgendlichen Gang bei Androhung
von Haftstrafe genau diese Reihenfolge einzuhalten,
was zu einer Verdoppelung des Stundenpensums führte.
- (raf)