Nummerierung   Schon einige Zeit beschäftigten sich die Forschungsanstalten der Reichspost nicht mehr mit ihren ureigenen Aufgaben, sondern untersuchten stattdessen, angetrieben von einem Dr. Banneitz, die Möglichkeiten der Kernphysik zur Herstellung einer Atombombe. Um sowohl Öffentlichkeit als auch vorgeschaltete Behörden von diesen ausufernden Tätigkeiten abzulenken, erließ man am 20. April 1942 eine erste Verordnung, in der die »flächendeckende Hakenkreuznummerierung« für das gesamte Deutsche Reich angestrebt, jedoch vorerst im Protektorat Böhmen und Mähren und den besetzten Gebieten in Polen verpflichtend eingeführt wurde. Die Hakenkreuznummerierung begann, ähnlich wie die Hufeisennummerierung, auf der rechten Straßenseite, wechselte dann aber genau in der Mitte der Straße auf die linke Straßenseite und wurde von dort aufsteigend weitergeführt. Am Ende der Straße wechselte die Nummerierung zurück auf die rechte Seite, verlief von dort mit weiter aufsteigender Nummerierung rückläufig Richtung Straßenanfang, wechselte in der Mitte erneut auf die linke Seite und führte von dort ebenfalls rückläufig und mit aufsteigender Nummerierung zum Anfang der Straße. Nach der Verordnung zur Neuordnung des Reglements zum Austrag von Briefsendungen vom 22. Mai 1944 hatten Briefträger bei ihrem allmorgendlichen Gang bei Androhung von Haftstrafe genau diese Reihenfolge einzuhalten, was zu einer Verdoppelung des Stundenpensums führte.   - (raf)
 

Nummer Reihenfolge

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