und,
anderer
Mit manchen Damen ist es etwas Lustiges, weil sie eine Art Gewissenhaftigkeit
in ihrer Nächstenliebe haben; so wollte eine ihrem Liebhaber, wenn er bei ihr
schlief, nicht erlauben, sie nur im allergeringsten auf den Mund zu küssen,
und zwar aus dem Grund, weil ihr Mund ihrem Gemahl den Eid
der Treue geleistet hatte, und den wolle sie nicht mit dem Mund entweihen, der
ihn gegeben; ihr anderer Mund habe nichts darüber geredet oder versprochen,
und so könne er seine Lust daran haben; und hatte gar keine Bedenken, ihn anzubieten,
da es nicht in der Macht des obern Mundes liege, sich für den untern zu verbürgen,
oder umgekehrt; auch geböte es der Rechtsbrauch, daß man sich nicht ohne beiderseitiges
Einverständnis verpflichte, einer allein könne es nicht für das Ganze. -
(
brant
)