uftpost Aus
den Fenstern geworfene Abfälle werden von uns als LUFTPOST bezeichnet. Wir wünschen
hier keinerlei LUFTPOST. In letzter Zeit häufen sich die Klagen über Abfälle
auf den Straßen und in den Hausfluren; in einigen Fällen wurden sogar Passanten
von aus Fenstern geworfenem Müll getroffen. LUFTPOST stellt eine Mißachtung
der Vorschriften der Gesundheitsbehörde dar sowie eine solche der Hausordnung.
Jedem Mieter, der sich dieser Übertretung schuldig macht, wird fristlos gekündigt.
Wir wünschen, daß in unseren Sozial-Wohnblocks Sicherheit und Sauberkeit herrscht.
Es liegt an Ihnen, dabei mitzuhelfen. - Hubert Selby, Letzte Ausfahrt
Brooklyn. Reinbek bei Hamburg. 1989 (zuerst 1957)
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