Leute, böse   § 1. Durch die Zauberei, Schwarzkünstlerei, Hexerei und dergleichen wird insgemein ein solches Laster verstanden, da wer mit dem Teufel Umgang und Gemeinschaft zu haben, mit selben ein ausdrückliches. oder heimliches Bündnis einzugehen, und mit solcher bedungener Hilfe des Teufels verschiedene über die menschliche Macht und Kräften sich erstreckende Dinge mit oder ohne fremder Beschädigung hervorzubringen und so geartete Untaten auszuüben sich anmasst.

§ 2. Unter diese Gattung böser Leute werden nach Unterschied allerhand Handlungen und bösen Wirkungen gemeiniglich gezählt; die sogenannten Geisterbeschwörer oder Teufelsbanner, abergläubische Segensprecher, Bockreiter, Wahrsager, Unholde, Trute, und sofort, auch alle, welche wissentlich mit Hilfe und Bewirkung des Teufels was dergleichen, so nach Ordnung und dem Laufe der Natur nicht geschehen würde, zu tun, oder dasjenige, was nach dem gemeinen Naturlauf zu erfolgen hat, zu hindern, und überhaupt was immer für eine Handlung mit gesuchtem teuflischem Beistand zu unternehmen sich erfrechen. - Nach (hel)

Leute Böse

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