acharten   Es giebt ein nichtsbedeutendes Lachen, welches sich sehr viele angewöhnt haben, um nur eine Freundlichkeit an den Tag zu legen; und dieses wird größtentheils auf solche Worte gelegt, die in der Erzählung eine Antwort des Lachenden bedeuten, welche dadurch merkwürdig gemacht werden soll. Mit diesem ist das dumme Lachen solcher Personen, die über alles lachen, sehr nahe verwandt. Es entsteht daher, weil solche Lacher sich wollen bemerken und hören lassen. Dieses Lachen ist ein Kennzeichen eines ungezogenen Menschen.

Es giebt ein Hohnlachen, wodurch man dem Gegentheile seine Verachtung bezeigt; und dieses ist eine der empfindlichsten Beleidigungen, die man nur erdenken kann, und sollte unter wohlgesitteten Menschen nicht Statt finden, ausser in der Satire gegen einen unheilbaren Thoren, den man züchtigt, nicht weil   man Hoffnung hat ihn zu bessern, sondern damit man andere warne.

Das zornige Lachen ist mit dem Hohnlachen nahe verwandt, weil es eine Geringschätzung und Verachtung des Gegners anzeigt, zuweilen auch einen eingebildeten Triumph bedeutet, und nicht selten aus einer Freude entsteht, die ein grimmiges Gemüth an Zorn und Beleidigungen hat, da man mit rechtem Vergnügen zürnet.

Das rechthaberische Lachen entsteht aus einem Frohlocken darüber, daß man Recht behalten hat, und ist den ewigen Zänkern und Widersprechern eigen. Der Ton, mit welchem es hervorgebracht wird, unterscheidet sich von allen andern Arten des Lachens durch etwas superkluges, welches dadurch angezeigt wird. Oft bleibt es nur im Unterleibe, erschüttert denselben, und kommt durch den Hals, einem Husten etwas ähnlich, hervor. Der Haupt=Grund ist nicht sowohl eine Freude, daß man Recht behalten hat, sondern vielmehr eine Freude, daß der Gegentheil unrecht gehabt hat.

Das schadenfrohe Lachen ist ein Lachen des Satans, und so unmenschlich, daß es nur bey dem niederträchtigsten Pöbel und den boshaftesten Gemüthern angetroffen wird, die dadurch ein Zeichen geben, daß man sich vor ihnen auf die möglichste Art hüten soll. - Johann Georg Krünitz, Ökonomische Enzyklopädie oder allgemeines System der Staats=, Stadt=, Haus= und Landwirthschaft 1773 bis 1858

 

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