Kopfhaut  Über der viereckigen Schädelform des Mannes - an den Eckpunkten abgerundet, so daß zur Vollendung seiner Viereckigkeit einige Korrekturen nötig sind - darf durch diese noch auszuführenden Arbeiten die Kopfhaut keinesfalls beschädigt werden; die Kopfhaut gilt als die Fassade zum inneren Bau, sie wird vom Knochenfundament des Schädels zu exstirpieren sein.- Wegen des um die helle Tonsur nur spärlich noch vorhandenen Haupthaars ist mittels Skalpell, beginnend am Stirnbein oberhalb der Augenhöhle parallel zu den Brauen zunächst 1 Schnitt von ca. 15 cm Länge vorzunehmen, der den folgenden Eingriff unter die hier abgetrennte Kopfhaut sowie das Anheben derselben ermöglicht. Unterstützt von einem das gesamte Scheitelbein umlaufenden Skalpelleinschnitt wird mit der Hand die Kopfhaut ergriffen und langsam in Richtung Hinterkopf von Stirn- und Scheitelbein abgezogen. Aus der wie ein sich öffnendes Maul vergrößernden Wunde herausrinnendes Blut schraffiert Gesicht Schläfen und Wangen des Mannes, und verfängt sich um Hals und Schulterpartie in den Falten seines Jacketts.     - (jir)
 
 

Kopf Haut

 

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Skalp
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