ontrollfreak   Immer wenn der Alte vom Berge einen Fürsten in der näheren Umgebung umbringen will, wählt er aus seinen Assassinen die geeignetsten aus und befiehlt ihnen, diesen zu ermorden. Die Jünglinge brechen unverzüglich auf, erfüllen den Auftrag ihres Herrn und kehren an den Hof zurück. Es gibt allerdings welche, die nach dem Mordanschlag gefangen und getötet werden.

Nach der Rückkehr erzählen die Assassinen, wie gut ihnen die Tat gelungen sei. Ihretwegen veranstaltet der Alte aufwendige Festlichkeiten. Er weiß ganz genau, wer der Kühnste gewesen ist, denn er hatte dem Mordtrupp Beobachter nachgesandt, die ihm meldeten, wer der geschickteste und schlauste Mörder war. - (polo)

Kontrollfreak (2)   Vorschrifft, nach welcher man sich bei hießiger Fürstl. Bibliothek, wenn Bücher ausgeliehen werden, zu richten hat.
 
1. Das Ausleihen und Einnehmen der Bücher geschieht nur zwey Morgen in der Woche, Mittwoch und Sonnabends. Was binnen dieser Zeit nicht expedirt werden kann, gedultet sich bis zum nächsten Ausgebetag.

2. Das sämtliche Personal ist verbunden in diesen Tagen von 9. bis 1. Uhr gegenwärtig zu seyn.

3. Der Registrator führt das Buch und entfernt sich in diesen Stunden so wenig als möglich von demselben.

4. Die übrigen Personen, wenn ihnen ein Zettel präsentirt wird, signiren denselben u. übergeben ihn dem Registrator, welcher ihn einträgt und in die Kapseln reponirt, indeßen das Buch abgegeben wird.

5. Für iedes Buch ist ein besonderer Zettel einzureichen. Ein Buch ist ohne erhaltenen Zettel weder an einen Einheimischen noch Fremden abzugeben, und Commissio wird von Zeit revidiren, ob das Buch mit den Kapseln übereinstimme.

6. Bey Rückgabe der Bücher haben die überbringenden Personen die Zettel sorgfältig abzufordern.

7. Die Zeit des Gebrauchs wird längstens auf ein viertel Jahr gesezt, so sind z. B. nunmehr vor dem ersten April, sämtliche, bis zu Ende vorigen Jahrs, ausgeliehene Bücher zurück zu liefern. Man wird das Publicum, bis es mit dieser Einrichtung bekannt ist, durch die wöchentlichen Anzeigen, an die Termine erinnern.
8. Wer ein Buch verlangt, das schon ausgegeben ist, wird notirt und erhält dadurch den Anspruch, es vor andern Personen zu erlangen, so bald es zurück geliefert wird.
9. Keine Erneuerung der Zettel ohne Darlegung der Bücher, ist gestattet.
10. Die Personen, welche nach No. 4 die Bücher ausgeben, haben in der Folge den Zustand eines ausgeliehenen Buchs zu bezeugen. Wird ein rein ausgegebenes beschmuzt zurückgebracht, so ist die Annahme zu verweigern und respective ein neues Exemplar, oder ein neuer Band zu fordern. Ehe dieses nicht geschehen ist, wird an eine solche Person kein weiteres Buch ausgegeben.
11. Die sämtlichen Personen, welche bis iezt Bücher aus der Bibliothek erhalten haben, genießen des Gebrauchs künftig hin ungestöhrt, wegen neu ankommender Fremden, oder auswärtigen Personen, wird von Seiten der Bibliothek bey Fürstl. Commission angefragt.
12. Junge Leute können nur auf Scheine die von Eltern oder Lehrern unterzeichnet sind, Bücher erhalten.

13. Kostbare Werke und Manuscripte, werden nur mit Vorwissen der Commission von der Bibliothek gegeben und ist auf dem deßhalb einzureichenden Zettel der Termin, auf wie lange man es wünscht, ausdrücklich zu bestimmen.

14. Rohe Bücher werden gleichfalls nicht verliehen.

15. Der Bibliotheks Expedition ist ausdrücklich verboten, von einem dieser Puncte eigenmächtig abzugehen.

16. Dieses Reglement ist sauber abgeschrieben, in dem Expeditions-Zimmer anzuschlagen.

    Weimar am 26. Febr. 1798.

            zur Oberaufsicht über die Bibliothek gnädigst verordnete Commission

J. W. von Goethe

CG Voigt

Kontrollfreak (3)  Ein Bürger von Rom spritzte Nero, da er durch die Gassen der Stadt fuhr, von seinem Fenster herunter Wasser an die Nase.

Der erzürnte Unmensch ließ darauf alle Spritzen in Rom zugrunde richten und zündete ein paar Gassen der Stadt an, um zu sehen, ob während der Brunst sich etwa eine gegen seinen Befehl dem Staate vorenthaltene Spritze hervorzeige.  - Johann Heinrich Pestalozzi, Fabeln. München 1993 (zuerst 1797)

Kontrollsucht

 

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