Hexenprozeß  Im Feuilleton „Pariser Chronik" von FRED wird über einen modernen Hexenprozeß berichtet. JEANNE VEBER, eine Arbeiterfrau, wird nacheinander fünfmal zur Zeugin beim Tode der Kinder ihrer Verwandten, der immer ein Erstickungstod unter Krämpfen ist: am 2. März 1905 bei ihrer Schwägerin (GEORGETTE), am 11. März bei sich zu Hause, wo sie eine Nichte (SUZANNE) in Obhut genommen, am 25. März bei einer anderen Schwägerin (GERMAINE), am 29. März stirbt ihr der eigene Sohn, am 5. April einer dritten Schwägerin während eines Besuches bei JEANNE VEBER deren elf Monate alter MAURICE. So gewaltig ist der Eindruck dieser vielgliedrigen Serie auf die Verwandten, und so wenig vermögen sie sich die schrecklichen Ereignisse anders als durch Fortwirken derselben Ursache vorzustellen, daß sie JEANNE als Kindermörderin verklagen; allein es fehlt das Motiv, die psychiatrische Untersuchung ergibt volle geistige Gesundheit, nicht einmal Hysterie, die Anklage wird beweisend entkräftet.   - Neues Wiener Tagblatt vom 8. Februar 1906, nach: Paul Kammerer, Das Gesetz der Serie. Eine Lehre von den Wiederholungen im Leben und im Weltgeschehen. Stuttgart und Berlin 1919
 
 

Hexe Prozeß

  

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