ewißheitsgrad  Dogmatische Gewißheitsgrade bezeichnen die verschiedenen Stufen der Sicherheit einer kirchl. Lehre, die amtlich durch das kirchl. Lehramt, nichtamtl. durch die Theologen in folgenden Formeln unterschieden werden: De fide divina besagt, daß eine Wahrheit unzweifelhaft von Gott geoffenbart ist, ohne daß sich die Kirche ausdrücklich über den Offenbarungscharakter der Wahrheit ausgesprochen hat. De fide divina et catholica besagt, daß der Offenbarungscharakter einer Wahrheit sicher feststeht und dieser auch von der Kirche endgültig gelehrt wird. Geschieht die Verkündigung in feierl. Form durch den Papst (Kathedralentscheidung, ex cathedra) oder ein allgemeines Konzil, so nennt man den d. G. de fide definita. Alle drei Stufen werden auch einfachhin mit de fide bezeichnet. Fidei proxima besagt, daß eine Wahrheit höchstwahrscheinl. geoffenbart und in diesem Sinn von der Kirche, wenn auch noch nicht endgültig, gelehrt wird. Theologice certa heißt eine Wahrheit, die in innerem Zusammenhang mit einer Offenbarungswahrheit steht, daher als sicher, wenn auch nicht auf Grund göttl. Autorität, anzunehmen ist, sententia communis eine Wahrheit, die wenigstens unter stillschweigender Gutheißung der Kirche von den Theologen übereinstimmend gelehrt wird, wogegen eine sententia probabilis mit guten Gründen gestützt ist, aber unter den Theologen weiter frei erörtert werden darf. - dtv-Lexikon 1971
 
 

Gewißheit

 

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