esetzgeber  Ich habe, wie ich mich erinnere, in meinem Artikel den Gedanken entwickelt, daß alle .. . nun, zum Beispiel alle Gesetzgeber und Führer der Menschheit, von den ältesten Zeiten über Lykurg, Solon, Mohammed bis zu Napoleon und so weiter, ausnahmslos Verbrecher waren, schon weil sie, indem sie ein neues Gesetz gaben, eben dadurch das alte brachen, das von der Gesellschaft heilig gehalten wurde und von den Vätern übernommen war. Und natürlich machten sie auch vor Blut nicht halt, sofern das Blut - manchmal gänzlich schuldloses und für das Gesetz heldenhaft vergossenes Blut - ihnen nur helfen konnte. Es springt geradezu in die Augen, daß die meisten dieser Wohltäter und Führer besonders schreckliche Bluthunde waren. Mit einem Wort: ich ziehe den Schluß, daß alle großen Männer - auch jene, die nur ein ganz klein wenig das Alltägliche überragen, das heißt jene, die nur überhaupt fähig sind, etwas Neues zu sagen - ihrem Wesen nach unbedingt Verbrecher sein müssen ... - Fjodor M. Dostojewskij, Schuld und Sühne. München 1987

Gesetzgeber (2)  Karl V. war voll des frömmsten Willens, doch sinnlich bedrängt, schmächtig von Gestalt, zuinnerst zaghaft, mißtrauisch, doch gewaltsam zäh, ein ehrgeiziger Fechter, romantisch schwer* mutig und romanisch befeuert, doch durchlüftet von flandri3 schem Seewind, versöhnlichen Geistes, doch leicht gekrankt, ein gelegentlicher Schlemmer, doch schließlich ein kluger Ver* zichter. Er war der letzte Großkaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation mit europäischem Großraum und gewaltigem Kolonialbesitz, und war der letzte, den ein Papst gekrönt (von Bonaparte zu schweigen). Karl V. war einer der wenigen Herrscher, die mehr Kinder der Sünde gemacht als Todesurteile unterschrieben. Nie hat er persönliche Grausamkeiten begangen, keine Verwandten vergiftet, keine Frauen aufs Schafott geschickt, aber seine Peinliche Gerichtsordnung sieht für Aneignung fremden Eigentums, Anstiftung zum Mord und Freiheitsberaubung grausame Strafen vor: Zerschneidung des Körpers in vier Stücke, Zerstoßung der Glieder durch ein eisenbeschlagenes Rad, Ertränken, Lebendigbegrabenwerden, Tod durch Verbrennen. Er hat alle die genannten Delikte im großen begehen lassen und mit begangen, aber da es von Staats wegen geschah, trugen sie ihm nicht mehr als ein Gallenleiden ein. - (bord)
 
 

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