enossenschaft    Kapitän Kidd  versammelte seine Mannschaft und ließ die schwarze Flagge mit dem Totenkopf entfalten. Sie schwuren alle auf das Beil den Gesetzen der Freibeuter unbedingten Gehorsam. Jeder hatte das Recht auf Abstimmung und gleichen Anspruch auf frische Vorräte und auf Branntwein. Karten- und Würfelspiel waren verboten. Die Lichter und Kerzen mußten um acht Uhr abends ausgeblasen sein. Wenn einer von der Mannschaft später trinken wollte, trank er auf der Schiffsbrücke, in der Nacht, unter freiem Himmel. Die Genossenschaft durfte weder Frauen noch junge Leute aufnehmen. Wer sie, etwa in einer Verkleidung, einführte, war mit dem Tode zu bestrafen. Die Kanonen, Pistolen und Messer mußten gut gehalten und häufig geputzt werden. Die Streitereien waren auf dem Lande auszufechten, mit Säbel oder Pistole. Der Kapitän und der Bootsmann sollten zwei Anteile haben; der Maat, der Hochbootsmann und der Geschützmeister eineinhalb,  die andern Führer einundeinviertel. Am Sonnabend sollte nicht aufgespielt werden. - Marcel Schwob, Der Roman der zweiundzwanzig Lebensläufe. Nördlingen 1986 (Krater Bibliothek, zuerst 1896)

Genossenschaft (2)  Boon gehörte uns eigentlich nicht richtig. Ich meine, nicht uns allein, den Priests. Oder vielmehr meine ich, nicht allein den McCaslins und Edmondses, von denen wir Priests gewissermaßen der jüngere Zweig sind. Boon gehörte drei Eigentümern: nicht nur uns, verkörpert in Großvater und Vater und Vetter Ike McCaslin und unserm andern Vetter Zachary Edmonds, an dessen Vater, McCaslin Edmonds, Vetter Ike an seinem einundzwanzigsten Geburtstag die Plantage McCaslin abgetreten hatte — er gehörte nicht bloß uns, sondern auch Major de Spain und auch General Compson, bis der starb. Boon war eine Aktiengesellschaft, eine Dachgesellschaft, in der wir drei — die McCaslins, De Spain und General Compson - gemeinsam gleiche, doch völlig undefinierbare Anteile der Verantwortung für ihn besaßen, denn die eine und einzige Richtlinie der Gesellschaft lautete, wer immer der Krise am nächsten war, mußte sofort in die Bresche springen, die Boon diesmal verursacht oder geschaffen hatte oder der er einfach anheimgefallen war; er [Boon] war eine auf gemeinsamem Schutz und Wohlwollen beruhende gemeinnutzige Genossenschaft, wobei aller Nutzen einzig Boon zufiel und wir das Wohlwollen und den Schutz zu liefern hatten.  - (spit)
 
 

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