riedlosigkeit  Sobald ein Mensch der Neidingsschaft überführt ist, wird über ihn die sofortige Friedlosigkeit verhängt.

Die Rechtsordnung ist für ihn nicht vorhanden, er ist exlex , angelsächsisch ûtlah [engl. outlaw], mittelniederdeutsch uutlagh, nordisch utlagr. Wie die Fehde die Feindschaft einer zur Rache berechtigten Sippe, so bedeutet die Friedlosigkeit die Feindschaft allen Volkes.Heinrich Brunner: „Deutsche Rechtsgeschichte“, Bd. 1, Berlin 1961, S. 166

„Daher darf ihn niemand unterstützen, beherbergen und nähren. Er ist vogelfrei und muß im Walde Schutz suchen gleich dem Wolfe.“ „Aber das ist nur die eine Seite der Friedlosigkeit. Der Friedlose ist nicht nur ausgestoßen, sondern er ist geradezu der Feind seiner Genossen geworden.“

Alte, entmenschlichende Synonyme werden für den Friedlosen schon im Altertum verwendet, die alle ausnahmslos sowohl: „Wolf“, als auch: „Würger“ bedeuten; dabei handelt es sich um ahd. warc, salfr. wargus, anord. vargr, angels. vearg.

Der Friedlose gilt als für das Recht tot, sein Ehegatte rechtlich als verwitwet und seine Kinder als Waisen, sein Hab und Gut wird entweder durch die Sippe eingezogen oder verfällt der Wüstung, d. h. es wird zerstört. - wikipedia

 

Frieden Strafe

 

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