Entscheidung, salomonische  Sancho hatte Hunger zu leiden, und so argen Hunger, daß er die Statthalterschaft, ja auch den, der sie ihm verliehen, in seinem Innern verwünschte. Aber mit seinem Hunger und mit seinem Eingemachten ging er dennoch dieses Tages hin und saß zu Gericht.

Das erste, was er zu hören bekam, war eine Frage, die ein Fremder in Anwesenheit des Haushofmeisters und der übrigen Mithelfer bei Ihm vorbrachte und die folgendermaßen lautete: „Senor, ein wasserreicher Fluß trennte die zwei Hälften einer und derselben Herrschaft. Euer Gnaden wolle wohl aufmerken, denn der Fall ist von Wichtigkeit und einigermaßen schwierig - Ich sage also, über diesen Fluß führte eine Brücke, und am Ende dieser stand ein Galgen und eine Art Gerichtshaus, in dem für gewöhnlich vier Richter ihren Sitz hatten und Recht sprachen nach dem Gesetz, das der Herr des Flusses, der Brücke und der Herrschaft gegeben hatte. Dies Gesetz lautete: Wenn einer über diese Brücke vom einen Ufer zum andern hinübergeht, muß er erst eidlich erklären, wohin und zu welchem Zwecke er dahin geht, und wenn er die Wahrheit sagt, so sollen sie ihn hinüberlassen, und wenn er lügt, soll er dafür an dem Galgen, der allda vor aller Augen steht, ohne alle Gnade hängen und sterben. Nachdem nun dies Gesetz und dessen strenge Verfügungen bekanntgeworden, gingen viele hinüber, und man konnte sogleich an dem, was sie beeideten, ersehen, daß sie die Wahrheit sagten, und die Richter ließen sie unbehelligt hinübergehen.

Nun geschah es einmal, daß ein Mann bei der Eidesleistung erklärte, er gehe hinüber, um an dem Galgen dort zu sterben, und zu keinem andern Zweck. Die Richter stutzten bei diesem Eidschwur und sagten: ,Lassen wir diesen Mann frei hinüber, so hat er einen Meineid geschworen und muß gemäß dem Gesetze sterben; hängen wir ihn aber, so hat er geschworen, er gehe hinüber, um an diesem Galgen zu sterben, und da er also die Wahrheit gesagt hat, muß er nach dem nämlichen Gesetz frei ausgehen.' Nun verlangt man von Euer Gnaden zu wissen, Herr Statthalter, was sollen die Richter mit diesem Manne anfangen? Denn bis jetzt sind sie noch immer in Zweifeln befangen und unentschieden. Da sie aber von dem hohen und scharfen Verstande Euer Gnaden gehört, so haben sie mich hergesendet, um Euch in ihrem Namen zu bitten, Ihr möchtet Euer Gutachten in einem so verwickelten und zweifelhaften Falle erteilen."

Sancho gab hierauf zur Antwort: „Wahrlich, Eure Herren Richter, die Euch an mich senden, hätten das wohl unterlassen dürfen, denn ich bin ein Mann, der eher schwer von Begriff als scharfsinnig ist. Aber wiederholt mir den Handel immerhin noch einmal, so daß ich's verstehen kann; vielleicht ist es doch möglich, daß ich ins Schwarze schieße."

Der Fragesteller setzte wiederum und zum drittenmal auseinander, was er zuvor gesagt hatte, und Sancho sprach: „Meines Erachtens läßt sich der ganze Handel im Handumdrehen ins klare bringen. Die Sache ist nämlich die: Der bewußte Mann hat geschworen, daß er hinübergeht, um am Galgen zu sterben. Und wenn er am Galgen stirbt, hat er die Wahrheit geschworen und ist kraft des Gesetzes berechtigt, frei zu bleiben und über die Brücke zu gehen. Und wenn er nicht gehängt wird, hat er falsch geschworen und verdient kraft desselben Gesetzes, gehängt zu werden?"

„Genauso ist es, wie der Herr Statthalter sagt", bemerkte der Bote, „und was die Vollständigkeit und das Verständnis des Falles betrifft, so läßt sich nicht mehr verlangen und ist weiter kein Zweifel möglich."

„Nun, so sag ich jetzt", versetzte Sancho, „man soll diejenige Hälfte von dem Manne, die wahr geschworen hat, hinübergehen lassen und die Hälfte, die gelogen hat, an den Galgen hängen; und auf diese Weise wird das Gesetz buchstäblich erfüllt."

„Herr Statthalter", entgegnete der Fragesteller, „da muß aber der bewußte Mensch in zwei Hälften zerteilt werden, in eine lügnerische und eine wahrhaftige, und wenn man ihn zerteilt, muß er unbedingt sterben; und dann geht nichts von all dem in Erfüllung, was das Gesetz verlangt, und es ist doch durchaus unerläßlich, daß dasselbe erfüllt werde."

„Kommt einmal her, wackerer Herr", entgegnete Sancho. „Entweder bin ich ein Klotzkopf, oder für Euren Brückengänger ist ebensoviel Grund vorhanden zu sterben, als zu leben und über die Brücke zu gehen; denn wenn die Wahrheit ihn errettet, so verurteilt ihn die Lüge gleicherweise. Und daher müßt Ihr meiner Meinung nach den Herren, die Euch zu mir geschickt haben, sagen: Da in betreff der Gründe, ihn zu verurteilen oder ihn freizusprechen, das Zünglein der Waage mitten inne steht, sollen sie ihn frei hinüberlassen, sintemal Gutes tun mehr als Böses gepriesen wird; und das würde ich ihnen schriftlich mit meines Namens Unterschrift geben, wenn ich schreiben könnte. Das ist aber nicht meine eigene Weisheit, sondern mir ist eine Lehre eingefallen, die hat mir unter vielen ändern mein Herr Don Quijote gegeben am Abend, eh ich hierherkam, um Statthalter auf dieser Insul zu werden, und sie lautete: Wenn Recht und Richter in Zweifel sind, solle ich ein Stückchen nachgeben und mich zur Barmherzigkeit halten; und Gott hat es so gefügt, daß mir das jetzt eben eingefallen ist, weil es auf diesen Fall paßt, als war es dafür gemacht."

„Ganz richtig", bemerkte der Haushofmeister, „und ich bin überzeugt, daß Lykurgus selbst, der Gesetzgeber der Lakedämonier, keine bessere Entscheidung hätte fällen können als die des großen Sancho Pansa. Hiermit aber mag die Sitzung des heutigen Morgens zu Ende sein, und ich will anordnen, daß der Herr Statthalter ein Mahl ganz nach seinem Belieben erhält."

„Das will ich ja haben, und ehrlich Spiel!" sagte Sancho. „Gebt mir zu essen, und dann mögen Rechtsfälle auf mich niederregnen und dunkle Rechtsfragen kommen, ich will ihnen mit einem Griff den Docht schneuzen!"  - (don)

 

Entscheidung

 

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Urteil

Synonyme
Urteil, salomonisches