iebefänger  Es war gar nicht so leicht, die richtige Bezeichnung für seine Machtposition zu finden. Gewiß, man nannte ihn »Diebefänger«, und in einiger besonderen Fällen, etwa in denen von Sheppard, Blueskin und mehrerer anderen war er das wirklich. Aber sein wahres Gewerbe ließ sich mit diesen Wort nicht beschreiben, denn seinen Profit machte er nicht, indem er Diebe fing, sondern indem er Bestohlene fing (das heißt: hereinlegte). Was die Diebe betraf, so war er nicht daran interessiert, sie zu fangen, solange sie sich seinen Befehlen fügten, will sagen, solange sie nach erfolgreichen Einbrüchen ihm die Beute übergaben, damit sie den Eigentümern zurückerstattet werden konnte.

Waren seine Verbindungen vielfältig und seine Handlanger zahlreich, so war sein Talent, sie richtig einzusetzen, wahrlich bewunderungswürdig. Und wie raffiniert er das bereits erwähnte Gesetz gegen Hehlerei umging, kann man sich kaum vorstellen. Man bedenke, daß er erst vor kurzer Zeit überführt werden konnte, obwohl er so viele Verbrecher aufs äußerste gereizt und in Verzweiflung gestürzt hatte, als er sie ins Verderben jagte.

Tatsache ist, daß die Diebe der jungen Generation, die sozusagen unter seinem Gesetz lebten, stets in dürftigen Verhältnissen belassen wurden und nur von den milden Gaben ihres Herrn und Meisters existieren konnten. Wenn sie eine einigermaßen umfangreiche oder wertvolle Beute gemacht hatten, wußten sie nichts anderes damit anzufangen, als sie abzuliefern und sich fürs erste mit einem geringen Entgelt zufriedenzugeben. Später, wenn die Ware planmäßig abgesetzt war, erhielten sie noch einmal einen kleinen Betrag.

In diesem Geschäftszweig beschäftigte Jonathan Gehilfen, die speziell mit der Entgegennahme der Beute beauftragt waren. Auf diese Weise hatte er selbst nicht das geringste damit zu tun, und es war ihm nie etwas nachzuweisen, jedenfalls nichts, das mit Hehlerei zu tun hatte. Und trotzdem geriet nahezu das gesamte Diebesgut in seine Hände. - Daniel Defoe, Jonathan Wild. In: D.D., Romane in zwei Bänden. München 1968 (zuerst 1725)

 

Fangen Dieb

 

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