Etymologie der zugrundeliegenden Begriffe
Die Nominalform von agr lautet in fast allen germanischen Sprachen ergi (nur im angels. yhrde), ursprünglich die gesteigerte Form des Adjektivs. Zuerst einmal bedeutet ergi wörtlich
Ergi bezeichnet weiterhin den
schließlich auch
„In den lebenden germanischen Sprachen ist das Wort arg nebst Ableitungen ziemlich häufig, und zwar ist seine Bedeutung im Nndl. und im Mhd. 'schlecht in moralischer Hinsicht' mit verschiedenen Bedeutungsschattierungen. Der engl. Schriftsprache geht das Wort ab, lebt aber noch in nördlichen Mundarten im Sinne von 'feige, träge'. Diese Bedeutungen sind noch ziemlich dieselben, in denen ags. earg gebraucht wurde, so daß das vereinzelte Dialektwort einen recht alten Zustand erhalten hat.“ – Josef Weisweiler: „Beiträge zur Bedeutungsentwicklung germanischer Wörter für sittliche Begriffe“, in: Indogermanische Forschungen, Bd. 41, Berlin und Leipzig 1923, S.16
Rechtliche Festlegung von arg durch die Authon
Die der Argheit des Neidings zugrundeliegenden Vorstellungen können genauer durch sog. Authon bestimmt werden; Authon (anord. auka, angels. eacan, isländ. yki) sind schwere und schwerste Beleidigungen im Zusammenhang mit Argheit, für die in germanischen Gesetzen entsprechende Sühnen vorgesehen sind. Das isländische Graugansgesetz nennt drei Authon, die per definitionem dem Vorwurf von Argheit vollkommen entsprechen; diese sind ragan, strodinn und sordinn. Alle drei bezeichnen aktive und passive gleichgeschlechtliche Handlungen unter Männern. Ein weiteres Authon der Graugans lautet: „Freund eines Schadenszauberers zu sein“.
Authon anderer germanischer Gesetze: Das norwegische Gulathinggesetz spricht von Authon mit dem Inhalt: „sich von einem anderen Mann lüstern brauchen zu lassen“, „ein Sklave zu sein“, „ein Zauberer zu sein“, das Birkinselrecht für Bergen und die Seefahrt davon, „ein Zauberer zu sein oder Verkehr mit einem anderen Mann zu begehren (kallar ragann)“, das ebenfalls norwegische Frostothing davon, „passiven Verkehr mit einem anderen Mann zu begehren“, das salfränkische Recht davon, „ein Zauberer zu sein“. Die angelsächsischen Rechte wie auch die dänischen Gildensatzungen fassen diese ganzen Einzelbeschuldigungen zumeist als das Authon, „ein Neiding zu sein“, zusammen.
Schlussfolgerungen über das Konzept der Argheit
Offensichtlich umfasst die Argheit des Neidings somit mehr als nur unmännliche Schwäche und Feigheit, Verweiblichung und Schadenszauberei; zuallererst und zentral bedeutet arg:
„lüstern, geil“, so dass die „Argheit“ des Neidings ihn
gleichgeschlechtliche Handlungen begehren lässt, sowie in etwas
geringerem Maß auch das Begehren anderer geschlechtlicher Abweichungen
miteinbezieht. Argheit von Frauen gilt als an Wahnsinn grenzende Geilheit, von Männern als geschlechtliche Abartigkeit und Verweiblichung.
-
wikipedia
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